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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

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Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Datenschutz
VG Neumarkt-Sankt Veit

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  • info@insidas.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Sozialamt / Gewerbeamt
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