Leistung Detail
Beherbergungsstätte; Anmeldung
Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte (z.B. Hotel oder Pension) am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben.
Beschreibung
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 13.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
