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Das Verfahren in Ordnungswidrigkeitensachen ist ein Verfahren mit verwaltungsrechtlichem Einschlag, das aber in ein dem Strafprozess ähnliches Verfahren vor den ordentlichen Gerichten münden kann.
Stand: 28.05.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
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