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Neukalkulation Beiträge Wasser und Abwasser

  • Allgemeine Bekanntmachungen

Aktualisierung der Beitragskalkulation ist erforderlich

Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit sowie die Gemeinde Egglkofen betreiben die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für rund 2.500 Anschlussnehmer im Stadtgebiet. In den kommenden Jahren muss weiter in die Abwasserentsorgung investiert werden, um die Abwässer der Stadt Neumarkt-Sankt Veit ordnungsgemäß entsorgen zu können.

Um den daraus entstandenen Aufwand zukünftig gerecht an alle neuen Anschlussnehmer zu verteilen, ist eine Aktualisierung der Beitragskalkulation erforderlich.

Für diese Kalkulation ist es notwendig, alle beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen vollständig zu ermitteln. Die Vermessungsarbeiten werden vom Ingenieurbüro Seidl & Partner aus Dachau mittels einer Vermessungsdrohne durchgeführt.

Die Befliegung mittels der Vermessungsdrohne soll im Oktober diesen Jahres durchgeführt werden. Die Termine werden vorab öffentlich bekanntgegeben.

Als Ergebnis der Vermessungsarbeiten erhalten Sie einen Fragebogen mit allen Flächenangaben und einer genauen Planzeichnung Ihres Grundstücks. Die ermittelten Daten und Ihre Angaben in diesem Fragebogen dienen ausschließlich der Kalkulation der Beiträge und werden für keine konkrete Beitragsabrechnung verwendet.

Was sind Beiträge?

Beiträge werden für den Anschluss Ihres Anwesens an die Wasserver- und Abwasserentsorgung erhoben. Sie berechnen sich aus der Grundstücks- und der Geschossfläche. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Abgabe. Nur durch Vergrößerung des Grundstücks bzw. der Geschossfläche kann eine erneute Beitragspflicht entstehen.

Im Gegensatz dazu werden Gebühren jährlich erhoben. Diese errechnen sich aus Ihrem Verbrauch und der Grundgebühr.

Welche Flächen werden zur Kalkulation herangezogen?

Zur Kalkulation werden die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen herangezogen. Diese bestimmen sich nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit sowie Gemeinde Egglkofen (BGS/WAS) sowie verschiedenen aktuellen Rechtsprechungen zu diesem Thema.

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