Grundsteuerreform in Bayern

Vordrucke für die Grundsteuererklärung
Die Vordrucke für die Grundsteuererklärung können zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Die Frist für die Abgabe wurde bis 31. Januar 2023 verlängert.
Wir weisen aber darauf hin, dass der einfachste und schnellste weg ist, die Erklärung über „Mein Elster“ online direkt auszufüllen und abzuschicken. Infos zum Ausfüllen und die Anleitungen sind auch auf der Homepage www.grundsteuer.bayern.de nachzulesen.
Eine Bestellung der Vordrucke ist auch telefonisch beim Finanzamt Mühldorf am Inn unter der Tel. 08631/616-0 oder bei der Hotline für Fragen zur Bewertungserklärung unter Tel. 089/30 70 00 77 möglich. Es können die Vordrucke auch auf der Homepage www.grundsteuer.bayern.de als pdf-Datei runtergeladen und ausgefüllt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit darf zum Ausfüllen der Erklärung keine Hilfestellung geben. Bitte wenden Sie sich mit Fragen hierzu an die o. g. Hotline, das Finanzamt Mühldorf am Inn oder die steuerberatenden Berufe.