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Digitaler Bauantrag

  • Allgemeine Bekanntmachungen

Ab 1. November 2023 möglich und Änderung bei der Einreichung der Bauanträge

Ab 1. November 2023 gibt es bei der Einreichung von Bauanträgen eine Änderung.

Ab diesem Datum müssen alle Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt Mühldorf a. Inn als zuständige Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

 

Dies kann sowohl digital als auch wie bisher in Papier erfolgen.

 

Für eine digitale Einreichung wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt. Die Links zur digitalen Antragstellung finden Sie ab dem 01.11.2023 unter:https://www.lra-mue.de/buergerservice/formulare-egovernment/baurecht.html

 

Eine Ausnahme bilden Anträge auf Genehmigungsfreistellung und Anträge auf isolierte Befreiung und Ausnahmen sowie Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften:

Diese sind in Papierform weiterhin im Rathaus einzureichen.

 

Weitergehende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite www.digitalerbauantrag.bayern.de. Dort gibt es auch eine Testversion derOnline-Assistenten.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.