Anmeldung von Veranstaltungen
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen
Die Veranstaltungssaison ist voll im Gange, deshalb möchten wir alle Veranstalter wieder darauf hinweisen, dass spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der VG Neumarkt-Sankt Veit eine Anzeige nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz durchgeführt werden muss.
Soweit alkoholische Getränke verabreicht werden, ist auch eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz erforderlich.
Die Meldung zur GEMA kann über www.gema.de erfolgen.
Neu ist, es muss, jetzt und dann im Abstand von 5 Jahren, ein aktuelles Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, zur Vorlage bei einer Behörde, für den jeweiligen Antragsteller (meistens der Vorstand des Vereins) vorgelegt werden. Beides kann in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Für Antragstellung und weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Brigitte Fuchsgruber Tel. 08639/9888-19, brigitte.fuchsgruber@vgnsv.de. Die Anträge finden Sie auch auf unserer Homepage www.vgnsv.de, Bürgerservice und Politik, Formulare A-Z, Gaststättenerlaubnis/Veranstaltung.