Sprungziele

Anmeldung von Veranstaltungen

    Bitte beachten Sie die neuen Regelungen

    Die Veranstaltungssaison ist voll im Gange, deshalb möchten wir alle Veranstalter wieder darauf hinweisen, dass spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der VG Neumarkt-Sankt Veit eine Anzeige nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz durchgeführt werden muss.

    Soweit alkoholische Getränke verabreicht werden, ist auch eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz erforderlich.

    Die Meldung zur GEMA kann über www.gema.de erfolgen.

    Neu ist, es muss, jetzt und dann im Abstand von 5 Jahren, ein aktuelles Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, zur Vorlage bei einer Behörde, für den jeweiligen Antragsteller (meistens der Vorstand des Vereins) vorgelegt werden. Beides kann in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

    Für Antragstellung und weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Brigitte Fuchsgruber Tel. 08639/9888-19, brigitte.fuchsgruber@vgnsv.de. Die Anträge finden Sie auch auf unserer Homepage www.vgnsv.de, Bürgerservice und Politik, Formulare A-Z, Gaststättenerlaubnis/Veranstaltung.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.