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Sie können neben der Verlustmeldung des Personalausweises bei der Personalausweisbehörde die Online-Ausweisfunktion Ihres verlustigen Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Stand: 21.06.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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